Konfliktklärung bei Unternehmens- und 
Gesellschaftsstreitigkeiten 

„Zwischen Reiz und Reaktion liegt ein Raum. In diesem Raum liegt unsere Macht zur Wahl unserer Reaktion.“
Viktor E. Frankl

 

Herangehensweise

Wirtschaftsrechtliche Konflikte geraten nicht selten in ein Stadium, in dem die Parteien zwar weiterhin miteinander verhandeln (oft schon ausschließlich über ihre Rechtsanwält:innen), ihre Kommunikation jedoch den diskursiven Charakter verloren hat. An die Stelle eines konstruktiven Austauschs tritt eine primär juristisch motivierte Strategieverfolgung, bei der es nur noch um taktische Prozessvorbereitung geht. In dieser Situation ist der Konflikt zwar "stabilisiert", jedoch auf destruktive Weise eingefroren. Eine rationale und lösungsorientierte Bereinigung ist unter solchen Voraussetzungen ohne strukturierende Intervention nicht mehr zu erwarten. Ein Gerichtsverfahren kann dann zwar Rechtsfragen entscheiden, ändert aber nicht die Ausgangslage, die zum Konflikt geführt hat.

In solchen Konstellationen übernehme ich – vor, anstelle oder während einer gerichtlichen Auseinandersetzung – die strukturierte Gesprächsführung zwischen den Konfliktbeteiligten, um zu einer gemeinsamen Klärungsarchitektur zu gelangen. Ich möchte auch dabei helfen, frühzeitig (oder zumindest gerade noch rechtzeitig) teure juristische Sackgassen zu erkennen und die Parteien (und ggf ihre Rechtsvertretungen) dabei unterstützen, gemeinsam nachhaltigere und konstruktivere (Aus-)Wege zu finden. 

Meine Erfahrung zeigt, dass Konflikte nur selten an einer bestimmten Rechts- oder Vertragslage eskalieren, sondern vielmehr an deren Wahrnehmung durch die jeweiligen Streitparteien. Daher setze ich genau hier an. Ziel einer Konfliktklärung ist nicht zwingend ein vollkommener Konsens, sondern die Herstellung einer Lage, in der Handlungsoptionen wieder objektiv beurteilt und lösungsfokussierte Verhandlungen geführt werden können.  

Ich übernehme pro Jahr nur eine begrenzte Zahl an Fällen, um mich diesen mit voller Aufmerksamkeit widmen zu können. 

 

Hintergrund

Seit mehr als 20 Jahren bin ich als Herausgeber/Autor wirtschaftsrechtlicher Publikationen und Rechtsgutachter im Auftrag von Anwaltskanzleien insbesondere (aber nicht ausschließlich) im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht tätig (siehe Kompetenzfelder); dabei befasse ich mich regelmäßig mit Konflikten im Vorfeld und Umfeld gerichtlicher Verfahren.

Ich bin ausgebildeter Konfliktbegleiter/Mediator und unterliege als beim Bundesministerium für Justiz eingetragener Mediator dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG).

 

Schwerpunkte
 
Meine Schwerpunkte liegen auf komplexen Konstellationen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Strukturbindung, insbesondere bei:

  • Gesellschafter- und Organstreitigkeiten
  • Konflikten zwischen Geschäftsführung und Eigentümer:innenseite
  • festgefahrenen Vergleichsverhandlungen vor oder in laufenden Gerichtsverfahren
  • Unternehmensnachfolgen, Entflechtungen, Neuordnungen von Beteiligungsverhältnissen, Umgründungen / strukturellen Neuaufstellungen (nicht nur in akuten Konfliktsituationen)
  • interdisziplinären Fällen an den Schnittstellen Recht / Wirtschaft / Institutionen / Vereinen / Sport / Gesundheitswesen

 

Interdisziplinarität & Vernetzung

Durch meine interdisziplinäre Ausrichtung und die Herausgeberschaft insbesondere der "Wiener Kommentare" zum Unternehmensgesetzbuch und zum GmbH-Gesetz (siehe auch Publikationen) verfüge ich über ein umfangreiches Netzwerk an spezialisierten Expert:innen aus unterschiedlichsten juristischen und wirtschaftlichen Fachbereichen. 

Dadurch kann ich - zusätzlich zur Durchführung oben genannter Konfliktklärungen – bei Bedarf fachspezifische (multidisziplinäre) Interventions- und/oder Mediationsteams zusammenstellen/leiten ("Co-Mediationen") und dabei auch einen evaluativen Ansatz heranziehen.

 

Vergleiche/Verträge

Am Ende einer Konfliktklärung kann ich im Bedarfsfall zur Abfassung von Vergleichen/Verträgen ebenfalls in Konfliktbegleitung/Mediation geschulte Rechtsanwält:innen oder Notar:innen hinzuziehen, mit denen ich regelmäßig zusammenarbeite (vor allem im Rahmen des Ad_Monter Kollegiums Mediation). 

So erhalten die Parteien auch die rechtlich notwendigen Schritte von mediationskompetenten Anwält:innen oder Notar:innen, ohne dafür selbst auf zusätzliche Suche gehen zu müssen.  
 

©Urheberrecht Thomas Ratka. Alle Rechte vorbehalten.  

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